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Behandlungsvertrag zur Beratung, Begutachtung und Behandlung von Einzelpersonen

 

1. Geltungsbereich

Dieser Vertrag gilt, wenn Sie eine medizinische Beratung, Begutachtung oder Behandlung auf eigene Initiative und Kosten in Anspruch nehmen und die Leistung nicht über einen betriebsmedizinischen Betreuungsvertrag Ihres Arbeitgebers abgerechnet wird.

2. Abrechnungsmodalitäten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Der Steigerungssatz richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand und der Schwierigkeit der Leistung:

  • Ärztliche Leistungen: bis zum 2,3-fachen Satz
  • Technische Leistungen: bis zum 1,8-fachen Satz
  • Laborleistungen: bis zum 1,15-fachen Satz

In begründeten Fällen kann ein höherer Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz angewendet werden. Die Grundlage für die Abrechnung von arbeits- und verkehrsmedizinischen Leistungen orientiert sich an den Empfehlungen des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte.

3. Terminabsagen und Ausfallgebühren

Da wir ausschließlich eine Terminsprechstunde anbieten, sind nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Termine in der Regel mit organisatorischen und wirtschaftlichen Belastungen verbunden. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt Folgendes:

  • Absagen bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei möglich.
  • Absagen zwischen 24 und 48 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Leistungen.
  • Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Leistungen.

Leistungen, die im Vorfeld nicht zu Kosten geführt haben (z. B. nicht verwendete Impfstoffe oder Laboranalysen), werden selbstverständlich nicht berechnet.

Sollte es uns gelingen, den Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben, berechnen wir für den entstandenen Aufwand lediglich 25 % der ursprünglich gebuchten Leistungen.

Hinweis: Falls Sie durch eine unvorhersehbare und nachweisbare Erkrankung oder höhere Gewalt am Erscheinen verhindert sind, können auf die Ausfallgebühr individuelle Kulanzregelungen angewendet werden.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage der gebuchten Termine und richtet sich, sofern zutreffend, nach den Empfehlungen des Verbands Deutscher Betriebs- und Werkärzte (VDBW).

4. Leistungserbringung

Unsere Leistungen erfolgen nach den Regeln der ärztlichen Kunst und umfassen:

  • Beratungen im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung oder anderer Rechtsnormen
  • Begutachtungen (z. B. gemäß Fahrerlaubnisverordnung)
  • Untersuchung von Personen im beruflichen Kontext (z. B. Atemschutzträger, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
  • Reisemedizinische Beratungen und wunschbasierte Leistungen (z. B. Akupunktur)
  • Medizinisch notwendige Heilbehandlungen

Vor jeder Leistung erfolgt eine Aufklärung über Art, Umfang und Zweck der Behandlung.

Leistungen, die auf ausdrückliches Verlangen des Patienten und nicht medizinisch erforderlich sind, werden ebenfalls im Rahmen dieses Vertrages erbracht.

5. Aufklärung und Kostentragung

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie:

  • Die Kenntnisnahme der Abrechnungsmodalitäten und die Bereitschaft, die Behandlungskosten in vollem Umfang selbst zu tragen.
  • Die Möglichkeit, dass Krankenversicherungen oder Beihilfestellen die Erstattung ganz oder teilweise ablehnen können.
  • Die Verantwortung für Kosten von Fremdleistungen (z. B. Laboruntersuchungen).

6. Datenschutz und Datensicherheit

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) streng vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten.

7. Hinweis auf die Rechtslage

Nach § 630a BGB kommt durch die Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung ein Behandlungsvertrag zustande. Gemäß § 12 GOÄ ist die erstellte Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Eine Kürzung des Rechnungsbetrags durch private oder gesetzliche Kostenträger berechtigt nicht zur Reduzierung des geschuldeten Honorars.

8. Einverständniserklärung

Ich bestätige hiermit:

  • Den Erhalt und die Kenntnisnahme dieses Vertrags.
  • Mein Einverständnis, die gesamten Behandlungskosten zu tragen.
  • Dass ich über die Risiken einer teilweisen oder fehlenden Kostenerstattung durch Krankenversicherungen oder Beihilfestellen informiert wurde.

Ort, Datum: ________________________

Unterschrift Patient/Zahlungspflichtiger: ________________________

Anlage 1: Rechtsgrundlagen der Abrechnung

  • Abrechnung gemäß amtlicher Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Steigerungssätze bis zum 3,5-fachen Satz je nach Aufwand und Schwierigkeit
  • Anwendung analoger Bewertungen gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ, sofern keine direkte Gebührenziffer vorhanden ist
  • Abschluss einer Vereinbarung nach § 2 GOÄ bei Abweichung von den Bemessungsgrenzen

Hinweis: Patienten, die gesetzlich versichert sind, müssen eine schriftliche Vereinbarung gemäß § 18 BMV-Ä treffen. Bei Fragen zur Kostenerstattung wird empfohlen, vorab die Krankenversicherung zu konsultieren.

Grundlagen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 615, 630a BGB)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Berufsordnung der Ärztekammer (Musterberufsordnung § 12)
  • Empfehlungen des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte